Essay von Dr. Jens-Uwe Buschmann

Anregungen zur Berücksichtigung psychischer Beeinträchtigung als Schaden im Sinne des §17 TierSchG
– Notwendigkeit eines etho/physiologischen Nachweises traumatisierender Einflüsse –

Essay von Dr. Jens-Uwe Buschmann

Hier der Volltext:

Hier zunächst einmal der Versuch einer Zusammenfassung dieses interessanten Artikels. Dabei habe ich mich an das Inhaltsverzeichnis gehalten

Hauptartikel
Definition „Sexuelle Interaktion“
Einleitung


Grundlage: Kommunikation

Was ist Körpersprache und wofür ist sie gut?
Analyse
Man kann sie deuten. Kann man am Verhalten auch psychische Traumatisierungen erkennen? Schwierig: Tiere sind nach ihrer Art unterschiedlich und jedes Tier ist ein Individuum, das auf ganz eigene Weise mit Streß fertig wird.
Zielsetzung
Frage: Ist Sex mit dem Menschen Streß für das Tier? Was muß man untersuchen, um das beurteilen zu können? Welche anderen Begleiterscheinungen der Tierhaltung sich auch Streß für das Tier?
Differenzierung
Bevor wir ein Urteil fällen, fragen wir uns zunächst, welche Art der Beeinträchtigung wir messen wollen und was wir mit diesen Informationen anfangen möchten.
Phänomenologie
An welchen Verhaltensänderungen kann man einen psychischen Schaden erkennen? Das muß für jede Tierart einzeln erforscht werden.
Messinstrumente
Manchen Tieren sieht man Streß am Verhalten nicht an. Deswegen müssen auch Messungen am Körper her. Als da sind:
Hormonmessungen
GSR-Messungen („galvanic skin response“)
(Hautwiderstand, wie beim Lügendetektor)
EEG-Messungen
(Hirnströme)
Andere bildgebende Verfahren
sind zu teuer und machen selber Streß
Oberflächentemperaturverteilungs-Messungen
Ethologische Methoden
Wie verhält sich das Tier anders?
Verhaltensgrundlagen
Um die Verhaltensanomalien von natürlichem Verhalten unterscheiden zu können, ist zunächst zu definieren, welche ungestörten Verhaltensweisen auftreten können.
Verhaltensklassifizierungen- & Kategorien
welche gibt es
Angeborener Auslösemechanismus
das Hartverdrahtete Verhalten
Artübergreifende Kommunikationsbereitschaft
Auch Tierein der freien Natur müssen andere Tierarten einschätzen können
Artübergreifendes (sozial)Verhalten
Gibt es. Deswegen können Mensch und Tier auch zusammenleben
Sexuelle Empfänglichkeitsphasen
Sind in der freien Natur meist begrenzt, bei domestizierten Tieren oft ausgeweitet
Spektrum des Sexualverhaltens
Dient auch zu anderen Zwecken als der Arterhaltung
Hypersexualität
gesteigerte Sexualität. Für Haustiere ist der Mensch meist zumindest der wichtigste Sozialpartner
Abhängigkeiten
Die Auswirkungen der Domestizierung
Voraussetzungen
Welche Verhaltensweisen eine Störung anzeigen können ist bekannt, aber: was hat sie verursacht? Es gibt sehr viele Variablen. Das kann nur ein Fachmann beurteilen, der eine Kreuzung aus Verhaltensforscher und Psychologe ist.
Vorgehensweise der Nachprüfung: Die Ermittlung
Wie könnte man vorgehen?
Es gibt noch kein Verfahren zur Analyse von Traumatisierungen. Aber was Verhaltensstörungen sind, weiß man:
Typen von Verhaltensstörungen
Siehe Artikel
Typen von Funktionsstörungen
Auch Veränderungen an Körperfunktionen können auftreten
Definition Verhaltensstörung
Abweichung vom Normalverhalten
Definition Normalverhalten


Definition Angstverhalten

Definition Leiden
Wie definiert sich Leid? Man kann heute sagen, welche Störungen auftreten können, aber man hat noch kein Verfahren um nachzuweisen, wo sie herkommen, besonders, wenn sie durch Einzelereignisse ausgelöst wurden.
Definition Schmerz


Definition Trauma


Definition Schaden


Definition Wohlbefinden


Rechtsprobleme

Oft ist eine Tierquälerei nur eine Ordnungswidrigkeit. Psychische Schäden haben noch kaum zu einer Bewertung als strafbare Handlung geführt
Strafbare Handlung
Definition und Auslegung
Strafbare quälerische Tiermißhandlung
Definition
Mängel im Vollzug des Tierschutzes
Oftmals werden Tiermißhandlungen nicht verfolgt, weil schon am Anfang des Verfahrens Fehler gemacht wurden.
Diskussion
Selbst bei erkennbaren Verhaltensänderungen gibt es bislang kein Standardverfahren, das von der Verhaltensänderung auf die Rückschlüsse schließen ließe. Könne man das zuordnen. könnte das Tierschutzgesetz greifen.
Zugelassene und nicht zugelassene Umgangsformen
Ob Sex mit Tieren verboten gehört ist keine Frage der Verhaltensforschung sondern der Rechtsphilosophie und der Gesellschaft. Wenn das Tier dabei belastet wird, hat da auch Effekte, die man prinzipiell nachweisen könnte, hätte man dafür die passenden Methoden.
Übliche Rolle des Haus/Nutztieres
Tierhaltung ist nicht gleich freie Wildbahn. Da müssen Kompromisse gemacht werden. Auf die Bedürfnisse des Tieres wird normalerweise eher weniger geachtet


Das Nutztier: Haltung zur Gewinnmaximierung moralisch einwandfrei?

Die Gesellschaft sagt: ja.
Eingriff in das Sexualleben der Tiere: In welchen Fällen statthaft?
Diese Frage wird von der Gesellschaft inkonsequent behandelt.
Das Tier als Ersatzobjekt: Zum Nachteil des Tieres?
Wenn’s übertrieben wird.
Das Tier als Sexualpartner: Tierschutz- oder Moralproblem?
Die Unterschiedlichkeit der Zoophilen wird dargestellt.
Das Tier als Macht/Gewaltventil: Das Tier in der Opferrolle
Erzwungene Sexualität traumatisiert schnell.
Es gibt mehr Tierquälereien im „normalen“ Umgang als bei sexuellen Kontakten.
Extreme Tierquäler quälen unter Anderem auch sexuell.
Relation zum natürlichen Verhalten: Was ist „natürlich“, was erzwungen?
Frag das Tier


Sexualität als elementarer Bestandteil des Lebens

Die Wissenschaft streitet
Ausblick
Was muß alles noch erforscht werden, bevor man entscheiden kann, ob Sex mit dem Menschen für ein (bestimmtes) Tier Tierquälerei ist.
Referenzen
Nachwort
Autor


Soweit mein (zugegebenermaßen laienhafter) Versuch der Zusammenfassung des Artikels.
Ich stimme mit dem Autor darin überein, daß Situationen, in denen es zu psychischen Beeinträchtigungen des Tieres kommt, vermieden und ggf. bestraft werden müssen. Aber bitte nur die. Die ganzen angesprochenen Forschungen müssen durchgeführt werden.
Niemand wird das je tun.
Dann gäbe es ja den gerichtsfesten Nachweis, welche eindeutigen Schweinereien bei der ganz „normalen“ Behandlung, vor allem unserer „Nutz“tiere täglich zum Schaden dieser stattfinden.
Da seien alle die vor, die von der Ausnutzung der Tiere profitieren.
Wohlgemerkt: wenn ein Mensch sich so verhält, auch beim sexuellen Kontakt, daß das Tier leidet, so hat er dieses Verhalten abzustellen.
Ich wage die Behauptung, daß die wenigsten der mir bekannten Zoos davon betroffen wären.
Der Artikel beweist zumindest, daß die von VTL betriebene pauschale Verurteilung von sexuellen Mensch/Tier-Beziehungen jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt – weil es eine solche noch gar nicht gibt.