Stellungnahme und Beantwortung des Fragebogens

Hier nun meine Stellungnahme und Beantwortung des Fragebogens auf

http://verschwiegenes-tierleid-online.de/fragebogen.html ,

so wie sie Ihnen am 12. August 03 zugegangen ist. Lediglich die Formatierung und Tippfehler wurden verändert.

 

Kursiv sind die Fragen, das mit den kleinen Buchstaben davor sind die Antworten, das ohne die kleinen Buchstaben davor meine Anmerkungen.

 

 

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Beantworten Sie bitte folgende Fragen:

1.     Bitte geben Sie Ihr Alter ein:

–          43 Jahre

 

2.     Geschlecht:

–          männlich

 

3.     Sie wohnen:

–          auf dem Land/Dorf

 

4.     Sind/waren Sie Tierbesitzer(in) oder haben/hatten Sie regelmäßig Kontakt mit  Tieren?

–          Ja

 

5.     Wie würde Sie Ihre Einstellung zum Tier beschreiben?

 

–          a. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, für die wir die Verantwortung

tragen und deren Rechte geschützt werden müssen.

–          e. Sonstiges

 

Es wäre schön, wenn Tiere Rechte hätten. Das ist aber bei uns nicht durchzusetzen, denn dann müßte das Tier einer Person gleichgestellt werden, mit Rechten und Pflichten. Das würde zwangsläufig das Ende von Tieren als Nahrung und Rohstofflieferant bedeuten, was, wie gesagt zwar wünschenswert wäre, aber nicht durchzusetzen ist. Auch das Tierschutzgesetz gibt dem Tier keine Rechte, sondern nur den Menschen Pflichten. Die Bezeichnung  Mitgeschöpf  ist bislang nur eine hohle Phrase, die erst nach und nach auf dem Rechtsweg mit  Inhalt gefüllt werden muß.

6.     Wie haben Sie erstmalig von sexuellen Handlungen des Menschen mit einem Tier erfahren?

–          c. Websites (z.B. Tierpornographie)

–          f. Bekannte

–          g. Betroffene

 

7.      Wie ist Ihre Einstellung zum Geschlechtsverkehr, das heißt: zum analen oder  vaginalen Eindringen,

         zwischen Mensch und Tier?

 

 

–          d. Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte von der Gesellschaft  nicht bloß toleriert, sondern weitgehend anerkannt werden.

–          e. Sonstiges

 

Vorausschicken möchte ich, daß Tiere einen eigenen Willen haben und sehr genau wissen, was sie mögen, was sie nicht mögen und was sie tun. Die Verpflichtung des Menschen besteht darin, auf diese Zeichen zu achten und sich danach zu richten.  Verwerflich in meinen Augen ist alles, was gegen den Willen des Tieres geschieht.

Außerdem möchte ich in Erinnerung bringen, daß auch männliche Tiere in weibliche und männliche Menschen eindringen. Und zwar nicht nur vor der Kamera, sondern zumeist sehr privat und sehr gerne.

Ihr Fragebogen und Ihre ganze Seite (ich nehme zu anderer Zeit noch detailliert zu den einzelnen Texten Stellung) suggeriert Gewaltanwendung durch den Menschen als einzige mögliche Form der sexuellen Beziehung zwischen Tier und Mensch. Dem ist nicht so, wie ich aus eigener Erfahrung und aus Beobachtungen im  Bekanntenkreis bestätigen kann. Es wurden extra die Ihnen sicher bekannten Zeta-Prinzipien aus dem Englischen übernommen und als Verhaltensmaxime für Zoophile  installiert, damit sich ein Gefühl für in diesem Sinne ethisches Verhalten entwickeln kann. In einem ethischen Vakuum fühlte sich womöglich noch ein Pferderipper im Recht. Das darf nicht sein.

Liebe zwischen Mensch und Tier mit Einbeziehung der Sexualität beider Partner  sollte anerkannt werden, da sich hier zwei erwachsene Wesen freiwillig vereinigen.  Außerdem gibt ein Anerkennen der freiwilligen Sexualkontakte zwischen Mensch und Tier die Möglichkeit, die unfreiwilligen Sexualkontakte, wo einer der Partner gezwungen wird, offenzulegen, zu ächten und zu ahnden. Solange diese sexuelle Orientierung in den Untergrund abgedrängt wird (unterdrückt werden kann sie ohnehin nicht), ist dies unmöglich. Die Maxime darf also nicht sein eliminieren sondern muß sein kanalisieren.

8.      Geschlechtsverkehr mit Tieren ist seit 1969 in Deutschland nicht mehr strafbar. Was meinen Sie dazu?

 

–          b. Geschlechtsverkehr mit Tieren soll straffrei sein und bleiben. Falls dem Tier beweisbare erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, wird das durch das bestehende Tierschutzgesetz ausreichend geahndet.

Das entspricht meiner Meinung. Zu ergänzen wäre, daß das Tier auch zu nichts gezwungen werden sollte.

 

–          c. Straffrei sollte nur noch der Geschlechtsverkehr des Tiereigentümers mit dem Tier sein. Geschlechtsverkehr mit fremden Tieren sollte ausdrücklich verboten und strafbar sein. Das Tierschutzgesetz sollte deshalb um diesen Tatbestand ergänzt werden.

Das ist eigentlich ein anderer Punkt, noch dazu ein kontroverser, auch unter  Zoophilen. Hier geht es um Besitz (nehmen wir das mal so hin, man könnte auch Besitz als verwerflich ansehen, so wie Sklaverei). Hier geht es um Vertrauensbruch, um Ängste, um Machtansprüche und deren Hintergehung. Um den Komplex Fencehopping. Also eigentlich um Beziehungen zwischen Menschen.

Die Stute auf der Weide wird einem zu aufdringlichen Verehrer, ob Mensch oder Hengst, ihre Hufe um die Ohren hauen und hat ihre Ruhe, wenn sie die denn will. Der Besitzer hat schlaflose Nächte, weil er nicht weiß, wer sich da auf oder an der Weide herumtreibt. Nicht jeder ist ein freundlicher Zoophiler. Es gibt ja leider auch Tierquäler, besoffene Horden, asoziale Jugendliche und was die Menschheit sonst noch an Abschaum hervorgebracht hat. Die Sorge um seine Lieben oder meinetwegen auch nur der Wunsch nach Besitz und Kontrolle über diese sind grundlegende Verhaltensmuster des Menschen und sollten respektiert werden.

Es muß möglich sein, daß ein Zoophiler zu einem Pferdebesitzer hingeht und seine Verliebtheit in ein Pferd (oder auch Hund, aber die Situation ist ja nun seltener) gesteht und fragt, ob dieser seinen Segen gibt. Der sagt dann entweder ja oder nein, und das wird respektiert. Wunschvorstellung, zugegeben. Aber so

könnte dieses Problem aufgelöst werden.

9.      Welches Strafmaß würden Sie beim Geschlechtsverkehr mit Tieren vorschlagen, wenn dem/Ihrem

Tier durch die sexuelle Handlung keine beweisbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden? (Benutzen Sie bitte das freie Textfeld 15 für zusätzliche Angaben.)

 

a. Geschlechtsverkehr mit Tieren sollte in diesem Fall straffrei sein und bleiben.

10.    Wie begründen Sie das von Ihnen vorgeschlagene Strafmaß? Welche Begründung ist für Sie zutreffend? (Benutzen Sie bitte das freie Textfeld 15 für zusätzliche Angaben.)

 

i. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)

Wenn das Tier nicht gezwungen wird, sollte Geschlechtsverkehr mit Tieren straffrei bleiben, da kein Schaden entsteht. Hier ist der Aufbau des Fragebogens reichlich tendenziös. Wenn keine Straftat vorliegt braucht man auch kein Strafmaß.

 

 

11.    Tiere werden ebenfalls vom Tiereigentümer oder anderen Personen wissentlich an Dritte für die Ausübung des Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung oder unentgeltlich „weitergeben“(vermittelt, verkauft, verliehen).

 

b. Das wissentliche „Weitergeben“ ist straffrei und soll auch straffrei bleiben.

 

c. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur   Verfügung.)

Das muß jeder Tierhalter selber wissen. Rüden zum Beispiel sind ganz und gar nicht monogam. Bei Hündinnen hätte ich auch Bedenken, aber einen logischen Grund habe ich dafür nicht. Wahrscheinlich unterliege ich selbst dem  Mann=Gewaltmensch  – Klischee. Der Tierbesitzer sollte natürlich sicher

sein, daß die Wünsche des Tieres beachtet werden. Da bin ich bei entgeltlichem  Verleihen skeptisch. Zu viele Entgleisungen geschehen, wo mit Tieren Geld gemacht wird.

 

12.    Das jetzige Tierschutzgesetz verbietet nicht dasTrainieren, Abrichten und  Gewöhnen eines Tieres zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs mit einem Menschen.

 

a.     Das Tier ist durch das jetzige Tierschutzgesetz ausreichend geschützt. Das Trainieren, Abrichten und Gewöhnen des Tieres zu diesem Zweck ist straffrei und soll straffrei bleiben.

 

c.  Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)

 

Mensch und Tier werden von Geburt an trainiert, abgerichtet und gewöhnt. Das nennt sich Erziehung. Sofern der Geschlechtsverkehr ein integraler Bestandteil der Sozialkontakte ist und nicht in Arbeit ausartet, habe ich da keine Bedenken.

13.    Die jetzige Rechtslage verbietet nicht, daß eine Person sexuelle Handlungen mit einem fremden Tier vollzieht. Rechtlich schutzlos ist jeder Tiereigentümer immer dann, wenn durch die sexuelle Handlung keine     Sachbeschädigung nachweisbar ist.

 

d. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)

Siehe meine Ausführungen zum Fencehopping unter Punkt 8c

14.    In Deutschland ist laut Strafgesetzbuch der Besitz von Tierpornographie nicht verboten.

 

b.    Der Besitz von Tierpornographie soll weiterhin straffrei bleiben.

 

c. Sonstiges (Für persönliche Kommentare steht Ihnen das freie Textfeld am Ende des Fragebogens zur Verfügung.)

   

Analog zu Zoophilie überhaupt. Nicht eliminieren sondern kanalisieren. Die meisten Tierpornos sind billigst gemachter Mist, beschränkt auf den Sexualakt in Großaufnahme, ohne das Zeigen jeder anderen sozialen Beziehung. Zielgruppe sind gelangweilte Heteros auf der Suche nach dem ultimativen Kick. Nach den     Wünschen der Tiere fragt im Zweifelsfall keiner, die Produktion kostet ja.

Zielvorstellung muß es sein, daß ein Zoophiler bei den Dreharbeiten dabei ist und darauf achtet, daß die Wünsche des Tieres im Vordergrund stehen. Auch eine dieser Wunschvorstellungen. Ich möchte gerne mal einen Film sehen wie  „Der Schwarze Hengst (director’s cut)“  🙂

15.    In diesem Eingabefeld können Sie Ihre persönliche Meinung zum Thema und  zu einzelnen Fragen des Fragebogens äußern. Max. 1024 Zeichen.

 

Siehe oben.

Ohne die Seite bislang im Einzelnen analysiert zu haben scheint sie mir ein Stück guter Propaganda von jemandem, der sich mit Propaganda auskennt, zu sein. Leider gegen mich. Aber dafür ist ja dieser Beitrag und die, die noch kommen sollen. Sie werden übrigens zu gegebener Zeit auf meiner Homepage veröffentlicht.

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