Argumente aus der Schweiz

In der Schweiz wollte man sexuelle Beziehungen zwischen Menschen und Tieren verbieten lassen. Ist aber gescheitert. Die Argumentation ist aber recht interessant, auch wenn sie sich im rechtlichen Bereich auf die Gesetzeslage in der Schweiz bezieht.

http://www.tierimrecht.org/de/argumentarium/zoophilie.php

Wieder ist kursiv der Originaltext und normal meine Anmerkungen

 

Argumentarium zur Übersicht Zoophilie / Sodomie

Bestraft werden kann heute nur, wer einem Tier nachweislich erhebliche Schäden, Schmerzen oder Leiden zufügt. Alle anderen sexuellen Handlungen mit Tieren sind hingegen ebenso straffrei wie die Vermittlung, Verleih oder Verkauf von Tieren für entsprechende Zwecke oder ihr Abrichten, Dressieren und Gewöhnen an zoophile Praktiken.

Das mit der Gewöhnung ist tatsächlich ein strittiger Punkt. Konditionieren geht sicherlich auch, bei Tieren wie bei Menschen. Wo ist der Unterschied zwischen Erziehung und Konditionierung? Vermutlich in der Intention des Erziehenden.

Die Tierwürde ist in Art. 120 Abs. 2 BV (Würde der Kreatur) verankert. Als bedeutenden Teilaspekt umfasst sie die sexuelle Integrität des Tieres, der insbesondere die ungestörte sexuelle Entwicklung und Empfindung, der Schutz vor Beeinträchtigung der Willensbildung durch Ausnützung von Abhängigkeiten und der Schutz vor sexueller Belästigung zugeordnet werden.

Mal abgesehen davon, daß diese Würde des Tieres in anderen Bereichen als Sexualität oft genug keine Rolle spielt, müßte man konsequenterweise z.B. auch künstliche Befruchtung und Spermagewinnung, beides sicherlich eine Art der sexuellen Belästigung, bei der auf den Willen des Tieres keine Rücksicht genommen wird, verbieten.

Zoos dagegen achten den Willen ihrer Partner.

Selbst abgerichtete, dressierte und daher sexuell fehlgeprägte Tiere, die vermeintlich „freiwillig“ an zoophilen Handlungen teilnehmen, werden sexuell ausgebeutet, da Tiere – ähnlich Kindern – nie frei entscheidende Intimpartner sein können.

Woher wissen Sie das? Wir sind nicht mehr in der Zeit vor der Domestizierung. Wir gehören zur sozialen Gruppe unserer Tiere und sie zu unserer. Die wissen das auch sehr gut und haben oft genug uns dressiert 🙂 Und egal auf welchem Rang in der Hierarchie unsere Tiere auch stehen, selbst ein erwachsenes Tier, das den niedrigsten Rang in der Gruppe hat, wird sich gegen ungewollte sexuelle Avancen wehren. Tiere sind weder wehrlos noch ohne eigenen Willen. Und sie sind eben keine Kinder, sofern sie geschlechtsreif sind, sondern Erwachsene mit entsprechender Sexualität. Und die leben sie mit den Mitgliedern ihrer sozialen Gruppe aus, wenn man sie denn läßt, und da zählt die Spezies weniger als die Beziehung.

In aller Regel wird der „Wille“ zur Beteiligung an zoophilen Handlungen durch Zwang, Abhängigkeit oder Gewöhnung hervorgerufen. Von freier Entscheidung kann nicht gesprochen werden.

Woher wissen Sie das? Haben Sie das erforscht oder sich nur ausgedacht?

Der Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Menschen und Gewalt gegen Tiere lässt sich heute nicht mehr verleugnen. Der Zoosadismus als gewalttätiger und bedeutender Teilbereich der Zoophilie stellt eine „beliebte“ Vorstufe zu mittleren bis schwereren Sexualdelikten dar.

Nein. Andersrum. Nicht der Zoosadismus ist die gewalttätige Variante der Zoophilie sondern Zoosadismus ist die sexuelle Variante der Tierquälerei. Ansonsten stimmt’s. Wer Andere quält fängt oft mit Tieren an.

Mit Zoophilie hat das aber nichts zu tun.

Die Liberalisierung des Sexualstrafrechts hat stark dazu beigetragen, dass sich die Zoophilie stark ausgebreitet und in einschlägigen Kreisen gar zu einer Art Lifestyle ausgebildet hat. Sie wird als eine harmlose neue Spielart der Sexualität angesehen und angepriesen. Es ist daher wichtig, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und die Ausbeutung der betroffenen Tiere zu erkennen.

So denn Ausbeutung vorliegt. Was ich für die meisten mir bekannten Fälle bestreite.

Es ist geradezu absurd, dass mit einer zoophilen Handlung eine Tat nicht per se sanktioniert wird, deren Darstellung und Weiterverbreitung bereits (richtigerweise) strafbar ist. Diese Situation ist unhaltbar und konsequenterweise dahingehend zu korrigieren, dass auch die – viel schwerwiegendere – Tat an sich strafbar erklärt wird.

Wenn in Tierpornos ein Hund als Dildo benutzt wird, andere Tiere unter Drogen stehen oder erkennbar keine Lust haben, dann ist das tatsächlich abzulehnen. Wenn es dem Tier aber Spaß macht, (und Sex macht manchmal auch Spaß), wo ist das Problem?

Sexualität mit Tieren ist weit verbreiteter als dies gemeinhin angenommen wird. Es handelt sich bei den Tätern nicht nur um eine vernachlässigbare Randgruppe; Zoophilie ist ein ernstzunehmendes Tierschutzrechtsproblem. Es ist falsch, dieses Problem weiterhin zu tabuisieren, vielmehr muss die Zoophilie offiziell als verfolgungswürdige Straftat kommuniziert werden.

Wenn ein Tier einen vertrauten Menschen zum Sex auffordert (besonders, wenn es sonst keine Möglichkeit dazu hat, wie es heute der Normalfall ist), und der Mensch darauf eingeht, dann ist das in meinen Augen nicht verfolgungswürdig, im Gegenteil.

Zoophile sehen ihre Neigung in aller Regel nicht als Krankheit und wollen daher auch nicht geheilt werden. Jene, die sich ihrer Krankheit (sie wird nach psychiatrischem Diagnosehandbuch als nicht näher spezifizierte Paraphilie wie Nekrophilie oder Koprophilie gewertet) bewusst sind, befinden sich in einer psychisch schwierigen Lage. Sie können kaum mit jemandem über ihr Problem sprechen und pflegen ihre zoophilen Kontakte häufig weiterhin im Verborgenen, statt professionelle Hilfe beizuziehen. Zoophile sollen nicht ausgegrenzt, sondern mit ihrer Krankheit ernst genommen werden, damit man mit ihnen nach geeigneten Therapieformen suchen kann.

Eine Krankheit ist nur dann behandlungsbedürftig, wenn jemand darunter leidet. Der Mensch selber, das Tier, die Umwelt… Wer also keinem schadet und sich nicht krank fühlt, der muß auch nicht behandelt werden. Es sein denn, der Autor befürwortet einen moralischen Polizeistaat wie in fundamentalistischen Theokratien.

In vielen Fällen des so genannten „Fence-Hopping“ – bei dem sich die Täter an fremden Tieren, meist im nächtlich besuchten fremden Stall, vergehen – wird der Tiermissbrauch mangels Sensibilisierung überhaupt nicht bemerkt. Die Bevölkerung ist daher über den möglichen Tiermissbrauch aufzuklären, sodass Tierhalter in der Lage sind, mögliche Anzeichen wie etwa Veränderungen der Verhaltensweise ihrer Tiere zu deuten. Veterinär- und Polizeibehörden sowie Tierärzte sind entsprechend zu schulen.

Wenn sich die Verhaltensweise (zum Negativen) ändert, ist tatsächlich etwas falsch gelaufen. Wobei ich Fencehopping (mittlerweile) auch kritisch gegenüberstehe: zwar soll das Tier selbst entscheiden dürfen, mit wem es sich einläßt, was geht das den Besitzer an, andererseits hängt der Besitzer (hoffentlich) an seinem Tier und möchte es beschützen. Es gibt ja leider nicht nur empathische Zoophile sondern auch fiese Tierquäler. Mittlerweile bin ich deswegen dafür, Fencehoppen ganz zu unterlassen. Leider macht das den Weg für Gewalttäter frei, die dann unerwünschterweise die Aufmerksamkeit der Presse bekommen und die Zoophilen wieder einmal in Mißkredit bringen. Man sollte einfach zum Besitzer des Tieres gehen können und fragen. [Träum weiter, Junge….]

Das Internet bietet die ideale Plattform zur Verbreitung zoophiler und tierpornografischer Darstellungen. Diesem Missbrauch muss mittels entsprechender Gesetze und einer rigorosen Verfolgung der Urheber solcher Inhalte entgegen gewirkt werden.

Abgesehen, davon, das das nicht funktioniert, drängt das nur Gute wie Böse in den Untergrund, die Guten verzweifeln und die Bösen freuen sich.

Klar zu verurteilen ist insbesondere der Zoosadismus, d.h. die bewusste Gewaltanwendung während der sexuellen Handlung.

Stimmt. Finde ich auch.

Doch auch in den Fällen, in denen keine Schädigung des Tieres beabsichtigt ist, kommt es oftmals durch „Unfälle“

Da muß sich Mensch eben vorher informieren, Informationsmaterial gibt es ja zum Glück genug im Netz. Übrigens trägt auch der Mensch ein Verletzungsrisiko.

oder aus anschliessender Abscheu zur Verletzung oder zum Tod des betroffenen Tieres.

Diese uralte psychologische Kamelle gehört spätestens seit dem öffentlichen Auftreten der Zoophilen auf den Müll der Geschichte.

Antworten auf gängige Argumente von Gegnern eines generellen Zoophilieverbots

Die Zoophilie wird in den meisten Fällen vom Tatbestand der Tierquälerei (Art. 27 TSchG) erfasst. Ein ausdrückliches Zoophilieverbot erübrigt sich.

Der Nachweis von Schäden, Schmerzen oder Leiden kann praktisch nicht erbracht werden, wenn das Tier keine offensichtlichen körperlichen Schäden erleidet. Psychische Schäden, Schmerzen oder Leiden bleiben vollständig unerkannt oder können kaum nachgewiesen werden.

Man beachte hierzu den Artikel von Buschmann auf VTL

Die meisten zoophilen Kontakte finden in der Nachpubertät statt und sind somit der Phase der Identitätssuche mit vorübergehender Natur zuzuordnen. Ihre strafrechtliche Verfolgung wäre unverhältnismässig.

Abgesehen davon, dass Pubertätsalter und Identifikationsprozess nicht von Verantwortung befreien, bilden junge Erwachsene, die zoophile Kontakte „ausprobieren“, nur eine Gruppe des Problemkreises. Zoophile Tätigkeiten sind durchaus auch in älteren Altersgruppen häufig. Hinzu kommt, dass zoophile Handlungen für Personen, die dieses Verhalten über die Pubertätszeit hinaus weiterverfolgen, nicht mehr ein nur gelegentliches, sondern ein häufiges und bedeutendes Triebventil sind.

Das ist in der Regel kein Triebventil, Tiere als gleichwertig anzusehen ist eine Lebenseinstellung.

Das bundesweite Zoophilieverbot wurde 1935 aufgehoben, weil man Recht und Moral trennen wollte. Die als öffentliches Ärgernis eingestufte Zoophilie entpuppte sich als bloss moralisches Problem, das für die Gesellschaft aber keine ernsthafte Bedrohung darstellt.

Der Grund, warum das Zoophilieverbot heute wichtig ist, liegt in der Anerkennung des tierlichen Schutzes um seiner selbst willen. Tiermisshandlung und -missbrauch werden nicht mehr um des Menschen willen geahndet, sondern weil man dem Tier direkt gewisse Ansprüche zugesteht. Die Fürsorgepflicht des Menschen und der Umstand, dass es Tieren nicht möglich ist, sich gegen sexuelle Übergriffe zur Wehr zu setzen, wurden bei der Liberalisierung der Strafgesetze nicht berücksichtigt.

Mißhandlung gehört bestraft. Was ist Mißbrauch? Jeder GE-brauch ist ein Mißbrauch. Auch der GE-brauch als Nahrungslieferant, Reittier, Diensthund, usw., überall da, wo der Mensch sich nicht selbst zur Disposition stellt, wo er seine Interessen zur Not mit Gewalt durchdrückt, da ist GE-brauch. Ich behaupte, in den meisten zoophilen Beziehungen ist gerade das nicht der Fall, da stellen sich Menschen mit ihrer Persönlichkeit und auch ihrer körperlichen Unversehrtheit zur Disposition.

Sprechen wir dem Tier eine sexuelle Integrität zu, so ist der Schritt zur absoluten Vermenschlichung nicht mehr fern.

Ganz im Gegenteil. Der dem Tier gewährte rechtliche Schutz weist ihm eine eigene Position zu und hat zum Ziel, das Tier weder als Sache noch als Mensch zu klassifizieren. Die Zusprechung sexueller Integrität schützt das Tier davor, vermenschlicht und als so genannt „gleichberechtigter Partner“ betrachtet zu werden.

Was bitte ist daran schlimm? Gleichberechtigt ist nicht gleich. Ich würde mit meinem Hund nicht in die Oper gehen. Den interessiert das nicht. Aber spazieren, auch wenn’s regnet. Ich esse auch keinen stinkigen Pansen. Er bekommt keine Schokolade, weil die für ihn giftig ist. Aber trotzdem kann man sich darüber unterhalten, was man denn gerne als Nächstes machen möchte.